| Kinder- und Jugendpsychotherapeut/In |
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| Written by Gudrun Smith |
| Saturday, 30 January 2010 10:05 |
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Voraussetzungen für die Weiterbildung Bei der Arbeit des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/Innen (der besseren Lesbarkeit wegen, verwende ich im Folgenden nur die männliche Form) handelt es sich um eine Weiterbildung nach dem Diplomspsychologiestudium, welches das Fach Klinische Psychologie als Diplom- oder Masterprüfung beinhaltet. Auch ein erfolgreich abgeschlossenes Diplomstudium in Pädagogik, Sonderpädagogik, Sozialpädagogik oder Heilpädagogik ermöglichen es die Weiterbildung wahrzunehmen. Aber daneben gibt es auch für Lehramtstudenten, die das erste Staatprüfung erfolgreich abgelegt haben. Aufgrund der Angleichung der europäischen Studienabschlüsse, können Deutsche auch im Ausland die Weiterbildung absolvieren und Studenten aus anderen Ländern in Deutschland, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, die Weiterbildung absolvieren. Aufgaben eines Kinder- und Jugendpsychotherapeuten Die Arbeit bei einem neuen Klienten beginnt mit der Analyse und Diagnostik. Während der Anamnese werden in Gesprächen mit dem Patienten und deren Bezugspersonen, mit Arztbefunden und Testverfahren möglichst genau die Lebensumstände und die Ausgangssituation ermittelt. Diese Untersuchungen und Gespräche dienen dazu, die psychologischen Störungen und organische Erkrankungen auszuschließen. Als Grundlage der Behandlung wenden sie pyschotherapeutische Verfahren an. Der Bezug zu den Patienten und Sorgeberechtigten ist vor und während der Behandlung wichtig, da stets über Behandlungsmöglichkeiten und Risiken auf geklärt und das Einverständnis zur Behandlung einzuholen ist. Steht der Therapieplan, werden die therapeutischen Maßnahmen durchgeführt. Die Maßnahmen sind je nach psychologischem Ausrichtung unterschiedlich. Die häufigsten sind Psychanalytisch, Tiefenpsychologisch oder Verhaltenstherapeutisch. Dabei werden Einzel- und Gruppentherapien häufig kombiniert. Je nach Störung oder Krankheitsbildern gilt es die therapeutischen Maßnahmen anzupassen. Hier seien nur einige Krankheitsbilder genannt: Ängste, Zwänge, neurotische Depressionen über vegetativ-funktionelle und pyschosomatische Störungen, Eßstörungen, Kopfschmerzen, Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes oder der Luftwege, schwere Traumatisierungen als Folge von emotionalen Mangelzuständen oder körperliche Schäden. Gemeinsam haben diese Störungen, dass sie der willentlichen Steuerung nicht mehr oder nur in unzureichendem Maße zugänglich sind. Arbeitsgebiete Neben der Arbeit in einem Krankenhaus, gibt es die Möglichkeit sich mit einer eigenen Praxis selbständig zu machen. Bisher ist es in der Regel so, dass die meisten Leistungen mit der Krankenkasse abgerechnet werden, dennoch rechne ich fest damit, dass diese Leistungen in Zukunft weiter eingeschränkt werden, so dass die Kosten stärker auf den Patienten übertragen werden. Daneben gibt es auch die Möglichkeit in einer niedergelassenen Praxis zu arbeiten. Ein weiteres Einsatzgebiet stellen Erziehungsberatungsstellen dar, die Schulpsychologie oder der Sucht- und Drogenberater. Im Suchtbereich kann auch als Spieltherapeut arbeiten. Wer lieber wissenschaftlich weiterarbeiten möchte, kann dieses als Dozent an Hochschulen und Akademien tuen. Wer nicht so wissenschaftlich, aber dennoch als Dozent arbeiten möchte, dem bieten sich auch an Schulen, die zum psychologischen Berater ausbilden Möglichkeiten. Die Weiterbildung Wer sich für die Weiterbildung interessiert, kann die Ausbildung in drei Jahren Vollzeit oder in fünf Jahren Teilzeit absolvieren. Die Ausbildung ist in vier Abschnitte geteilt: die Theorie, die praktische Tätigkeit, die Selbstanalyse und praktische Ausbildung. In meinen Augen ist die Teilzeitausbildung ratsam, da die Ausbildung sehr teuer ist und sie so parrallel teilweise finanziert werden kann. |
| Last Updated on Thursday, 02 September 2010 20:30 |




