| Rechtsanwalt/Rechtsanwältin |
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| Written by Gudrun Smith |
| Tuesday, 19 May 2009 15:46 |
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In allen Rechtsgebieten vertreten und beraten Rechtsanwälte (der flüssigeren Lesbarkeit wegen verwende ich die männliche Form) ihre Mandanten. Sie vertreten die Interessen ihrer Mandanten und unterstützen gleichzeitig Richter und Richterinnen bei der Rechtsfindung. Rechtsanwälte beraten Mandanten in Rechtsfragen und prüfen, ob die Wünsche ihrer Mandanten rechtlich zu begründen sind und ob ihre Anliegen Aussicht auf Erfolg haben. Grundsätzlich hat jeder das Recht, sich in Angelegenheiten aller Art durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Dieser ist behilflich vor Gericht, wenn es Differenzen zwischen dem Betroffenen und Behörden, Unternehmen und Privatpersonen gibt. Nach meiner Kenntnis gibt es mittlerweile durchaus Fälle, die nur in Ausnahmefällen vor Gericht gehen, z.B. Privatinsolvenzen. Als Rechtsbeistand vertreten Rechtsanwälte ihre Mandanten zu Verhandlungen vor den Gerichten zu denen sie zugelassen sind. Nicht jeder Rechtsanwalt ist an jedem Gericht, noch bundesweit zugelassen. Daher ist es immer wichtig, bereits während der Ausbildung zu definieren vor welchen Gerichten Studierende vertreten wollen und dahin gehend konsequent zu handeln. Rechtsänwälte sind auch außerhalb des Gerichtes tätig, so unterstützen sie Mandanten bei Verhandlungen mit Behörden und Prozessgegnern und sind bei der Vertragsgestaltung, z. B. Kauf-, Arbeits-, Gesellschafts-, Fusions-, Pacht- und Mietverträge oder auch Urheberverträge behilflich. Weiterbildungen Da das Recht in der Zwischenzeit sehr komplex geworden ist und ich denke kein Rechtsanwalt von sich guten Gewissens behaupten kann, jeden Kunden gut vertreten zu können, sollten Studierende sich nöglichst früh damit befassen in welchem Gebiet sie nach dem Studium ihren Schwerpunkt setzen wollen. Auch eine Weiterbildung zum Fachanwalt kann durchaus Erfolg versprechend sein, legt aber sicherlich die Richtung weiter fest. Als Beispiele für Fachänwälte mögen der Fachanwalt für Steuerrecht, für Insolvenzrecht, für Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht dienen. Rechtsanwälte können auch als Weiterbilder für angestelltes Fachpersonal in Sozietäten fungieren oder übernehmen Aufgaben für die Rechtsanwaltskammer bzw. Akademien, an denen sie neben der Weiterbildung auch Prüfungen abnehmen. Zu Beginn jedes Beratungs- oder Vertretungsauftrages steht die Erstberatung, dh. das Beratungsgespräch. In diesem schildert ihnen der potentielle Mandant sein Anliegen und den Sachverhalt, in dem er vertreten werden möchte. Nach dem Gespräch prüfen sie als Rechtsanwalt, ob die Vertretung des Mandanten mit diesem Sachverhalt für sie erfolgreich verlaufen kann. Um diese Entscheidung zu fällen, verwenden sie Entscheidungssammlungen, Gesetze und Kommentare sowie juristische Datenbanken. Mediator, was ist das und was macht er? Ein anderer möglicher Arbeitszweig ist die Mediation. Die Aufgabe eines Mediators besteht darin, die Kontrahenten zu einer einvernehmlichen Konfliktlösung zu bewegen, um den Gerichtsprozess zu vermeiden. Hier kommen spezielle Gesprächs- und Vermittlungsmethoden zum Einsatz, damit die bestehenden Kommunikationsstrukturen zwischen den Kontrahenten mit dem Ziel zu Konfliktlösungstrategien zu gelangen, aufgelöst werden. Ist eine einvernehmliche Lösung außer Gericht nicht möglich, vertreten sie als Rechtsanwalt ihren Mandanten auch während der Gerichtsverhandlung. Hier handelt es sich häufig um Mandate im Zivilreicht wie Ehescheidungen in denen zum Wohle der Kinder versucht wird, die gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, aber es können auch Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeitsverfahren möglich sein. Vor einer Gerichtsverhandlung steht häufig intensives Aktenstudium, das Einholen von Gutachten und das Anfertigen von Schriftsätzen. Während der Gerichtsverhandlung präsentieren sie relevante Tatsachen aus Sicht ihres Mandanten und versuchen Richter und Staatsanwälte von den Interessen ihres Mandanten zu überzeugen. Dies gestaltet sich nicht immer einfach. Je nach Bundesland kann ein Rechtsanwalt auch Notar sein, so dass sich auch hier ein weiteres Betätigungsfeld für Rechtsanwälte ergibt. In Bundesländern, in denen diese Funktionen getrennt sind, kann ein Rechtsanwalt durch Gründung einer Sozietät einen Notar aufnehmen und damit auch auf diesem Gebiet Mandanten gewinnen. Voraussetzungen als Rechtsanwalt zu arbeiten Wichtig ist noch zu beachten, dass die meisten Rechtsanwälte selbständig sind und viele Einzelkämpfer auf dem Markt tätig sind. Um als Rechtsanwalt tätig zu werden brauchen Sie ein abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Hochschulstudium, die Zweite juristische Staatsprüfung, dass Referendariat und die Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer. Die Zulassungsurkunde wird ausgehändigt, nachdem der Bewerber vereidigt ist und den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen kann. |
| Last Updated on Thursday, 02 September 2010 20:37 |




